Versorgungsausgleich
Dem Versorgungsausgleich liegt der Gedanke zugrunde, dass die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte das Ergebnis einer partnerschaftlichen Lebensleistung sind. Bei Auflösung der Ehe sollen die Ehegatten daran gleichmäßig teilhaben. Es wird angestrebt, dass nach dem Versorgungsausgleich beide gleich hohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit haben.
Ziel des Versorgungsausgleichs ist die eigenständige soziale Sicherung des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten. Für den Ausgleichsberechtigten soll eine vom anderen Ehegatten unabhängige Versorgung geschaffen oder seine bereits bestehende Versorgung erhöht werden.
Die Aufteilung der Versorgungsanrechte im Rahmen des Versorgungsausgleichs erfolgt nach dem so genannten Halbteilungsgrundsatz