Steuerliche Abschreibungen für Gebäudeabnutzung mindern familienrechtliche Unterhaltsansprüche nicht (BGH, 15.12.2021 , XII ZB 557/20)
Im Rahmen der Bemessung der Unterhaltsansprüche aus §§ 1361, 1573 Abs. 2 BGB sind für den Bedarf nach § 1578 Abs. 1BGB steuerliche Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden nicht mindernd heranzuziehen. Ihnen liegt lediglich ein Verschleiß von Gegenständen des Vermögens zugrunde und die zulässigen steuerlichen Pauschalen gehen vielfach über das tatsächliche Ausmaß der Wertminderung hinaus, die ebenso durch eine günstige Entwicklung des Immobilienmarkts ausgeglichen werden können. Werden durch diese Immobilien Einkünfte erzielt, kommt eine Berücksichtigung des mit der Nutzung verbundenen Wertverlusts nur dann in Betracht, wenn sich dieser Wertverlust anhand konkreter Zahlen feststellen lässt, ....