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Das Kindeswohl ist ein zentraler Begriff im Kontext des Schutzes von Kindern und ihrer Rechte. Es bezeichnet das Wohl und die Sicherheit eines Kindes in körperlicher, geistiger, sozialer und emotionaler Hinsicht. Das Kindeswohl steht im Fokus von Gesetzen und Richtlinien, die darauf abzielen, Kinder vor Vernachlässigung, Misshandlung, Ausbeutung und anderen Formen der Gefährdung zu schützen. Das Wohl des Kindes hat in allen Entscheidungen, die es betreffen, Vorrang und sollte immer im Mittelpunkt des Handelns stehen.


 

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Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Eltern gegen Sorgerechtsentziehung wegen des Verdachts der Kindesmisshandlung (Beschluss d. BVerfG vom 16.09.2022,1 BvR 1807/20)
Einstweilige Anordnung, mit der Vollstreckung einer fachgerichtlichen Entscheidung zur Rückführung eines Kindes zu seinem in Spanien lebenden Vater vorläufig ausgesetzt wird (BVerfG Beschluss vom 01.08.2022 1 BvQ 50/22)
Förderung des Kindeswohls - Problem der Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes zu Herkunftseltern (OLG Frankfurt/Main, 6 UF 225/21)
Anhörung des Kindes in Kinderschutzverfahren (OLG Saarbrücken, 6 UF 5/22)
Förderung des Kindeswohls durch Kinderschutz (Rechtspolitische Entwicklung Stand 29.04.2022)
Kinderschutz im Rahmen der Beratungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes
Rückführung eines Kindes in Corona-Infektionslage
Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die die Aufhebung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen in der Schule abgelehnt haben

 

 

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