Keine Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis auf ein Elternteil bei Streit über Durchführung einer Covid-19-Schutzimpfung für über 14 Jahre altes Kindes bei nicht erfolgter notwendiger Aufklärung

Streiten Eltern über die Durchführung einer Covid-19-Schutzimpfung für ihr gemeinsames Kind, so ist eine Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis hierfür im Wege des Eilverfahrens auf denjenigen Elternteil, der eine solche Impfung befürwortet, im Wege eines Eilverfahrens jedenfalls dann nicht in Betracht zu ziehen, sofern die notwendige Aufklärung des über 14 Jahrealten Kindes, obwohl von diesem ausdrücklich gewünscht, weder stattgefunden hat noch initiiert wird und das Kind auch aus diesem Grunde die Impfung ablehnt. Auch in der nach § 1697a BGB vorzunehmenden Kindeswohlprüfung ist jedenfalls dann auf den Kindeswillen Rücksicht zu nehmen, wenn mit dessen zunehmender Reife die Selbstbestimmung an Gewicht gewinnt und das Kind sich aufgrund seines Alters und seiner Entwicklung in der Lage ist, sich eine eigenständige Meinung zum Streitgegenstand zu bilden.

Beschluss des OLG Dresden Az. 20 UF 875/21  (über die Suchfunktion)