Kinderschutz im Rahmen der Beratungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes durch Stellungnahme von neun Fachverbänden für eine Streichung von drei Empfehlungen des Bundesrates vom 12.02.2021 evaluiert. Die Fachverbände regen dabei an, eine allgemeine Warnpflicht der Jugendämter bei abstrakten Kindeswohlgefährdungen nicht in das SGB VIII aufzunehmen. Dazu wird eine Soll-Informationspflicht für Berufsgeheimnisträger bei gewichtigen Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen abgelehnt. Die Regelungen würden die Hilfesysteme negativ belasten und nicht zu einem stärkeren Kinderschutz führen. In rechtssystematischer Hinsicht wird die Streichung der Empfehlung zu § 4a KKG empfohlen, welcher den interkollegialen Datenaustausch zwischen Ärzten betrifft und zu unbestimmt sei.
Die gesamte Stellungnahme der Fachverbände finden Sie hier.


